Wertminderung Hofheim

Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert — auch repariert. Das ist ein Anspruch.

  • ✓Merkantile Wertminderung nach anerkannten Methoden
  • ✓Auch bei fachgerechter Reparatur erstattungsfähig
  • ✓Getrennt ausgewiesen und begründet
  • ✓Grundlage für Ihre Forderung gegenüber der Versicherung

Was merkantile Wertminderung bedeutet

Ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfallschaden erzielt am Markt einen geringeren Preis als ein unfallfreies — selbst wenn die Reparatur einwandfrei war. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Er entsteht allein durch die Vorgeschichte und ist bei unverschuldetem Unfall ein eigener Schadenposten.

Wann ein Anspruch besteht

Maßgeblich sind Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, die Höhe des Schadens und die Art der betroffenen Bauteile. Je neuer das Fahrzeug und je gravierender der Schaden, desto höher fällt die Minderung aus. Wir prüfen das im Einzelfall und begründen das Ergebnis nachvollziehbar.

Warum sie oft übersehen wird

Wertminderung wird bei der Regulierung häufig nicht von selbst angeboten. Wer sie nicht beziffert und belegt, bekommt sie meist auch nicht ersetzt. Genau deshalb gehört sie in jedes Unfallgutachten — als eigener, begründeter Posten.

Was es kostet

Die Wertminderung weisen wir im Rahmen des Unfallgutachtens aus. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

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Die Wertminderung weisen wir im Rahmen des Unfallgutachtens aus. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

Häufige Fragen zum Wertminderung

Möglich, aber sie fällt geringer aus. Entscheidend sind Alter, Laufleistung, Schadenhöhe und Marktlage — eine pauschale Altersgrenze gibt es nicht.

Nein. Der Anspruch auf Wertminderung besteht unabhängig davon, ob Sie reparieren lassen oder nicht.

Wir wenden anerkannte Berechnungsmethoden an und begründen das Ergebnis im Gutachten, damit die Versicherung es nachvollziehen kann.